24/7 KUNDENPARKPLATZ

Unser modernes 24/7-Parksystem bietet maximale Flexibilität und Komfort. Dank vollautomatisierter Prozesse, zuverlässiger Überwachung und benutzerfreundlicher Bedienung ermöglichen wir jederzeit einfaches, sicheres und effizientes Parken – rund um die Uhr.

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Vertrags- und Einstellbedingungen

Präambel

Um einer Zweckentfremdung der für Kunden vorgesehenen Parkflächen durch Dauer- und Falschparker vorzubeugen und dadurch die Parkflächennutzung und Kundenzufriedenheit zu verbessern, erfolgen automatisierte Kennzeichenerfassungen. Mit der Einfahrt in die private Parkeinrichtung nimmt der Fahrer – im Folgenden „Nutzer“ – das Angebot der SIMMEL Parken, Chemnitzer Straße 105, 09224 Chemnitz, parken@simmel.de, www.parken.simmel.de, auf Abschluss eines Nutzungsvertrags zu den nachstehenden Vertrags- und Einstellbedingungen an. Das Vertragsverhältnis endet, sobald der Nutzer die Parkeinrichtung mit dem Fahrzeug verlässt. Sofern sich die Formulierungen dieser Vertrags- und Einstellbedingungen allein auf die männliche Form (Nutzer) beziehen, sind Personen aller Geschlechter miterfasst.

1. Benutzungsbestimmungen

1.1 SIMMEL räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die private Parkeinrichtung z.B. mit einem PKW oder Motorrad – im folgenden „Fahrzeug“ – zu befahren und sein Fahrzeug, sofern verfügbar, auf einem nicht besetzten und nicht reservierten oder sich in einer gesondert markierten Halteverbotszone befindenden Stellplatz kostenlos für den Zeitraum der festgelegten Höchstparkdauer abzustellen. Mit der Einfahrt besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz.

1.2 Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur innerhalb der markierten bzw. anderweitig gekennzeichneten Parkflächen und während der Öffnungszeiten der Parkeinrichtung gestattet. Sind keine ersichtlichen Stellplatzmarkierungen vorhanden, ist das Fahrzeug so abzustellen, dass eine Behinderung und/oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das Einstellen von Fahrzeugen ohne oder nicht erkennbarem amtlichen Kennzeichen oder mit undichten Treibstoffanlagen oder anderen Mängeln, die den Betrieb der Parkeinrichtung gefährden, ist nicht gestattet.

1.3 Die Nutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes ist nur mit gültigem Nachweis unter Beachtung der geltenden Höchstparkdauer erlaubt.

1.4 Soweit vorhanden, ist eine automatische Verkehrsführung ebenso zu beachten wie die ausgehängten Verkehrs- und Hinweisschilder. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Auf der Parkeinrichtung ist im Schritttempo zu fahren.

2. Höchstparkdauer und Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen

2.1 Mit dem Befahren der Parkeinrichtung verpflichtet sich der Nutzer, die vorgegebene Höchstparkdauer, die der Nutzer dem auf der Parkfläche angebrachten Hinweisschild entnehmen kann, einzuhalten sowie die Öffnungszeiten der Parkeinrichtung und etwaige Halteverbotszonen zu beachten.

2.2 Für den Fall, dass der Nutzer unberechtigt die zulässige Höchstparkdauer überschreitet, schuldet er eine Vertragsstrafe, deren Höhe sich wie folgt nach der Dauer der Überschreitung richtet:

  • Überschreitung bis 30 Minuten 35 EUR
  • Überschreitung um mehr als 30 Minuten bis 60 Minuten 45 EUR
  • Überschreitung um mehr als 60 Minuten bis 120 Minuten 55 EUR
  • Überschreitung um mehr als 120 Minuten bis 180 Minuten 60 EUR
  • Überschreitung um mehr als 180 Minuten 65 EUR

2.3 Für den Fall, dass der Nutzer sein Fahrzeug außerhalb der nutzbaren Parkfläche abstellt, gilt eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 30 EUR.

2.4 Ab einer Überschreitung von 24 Stunden schuldet der Vertragspartner eine Vertragsstrafe von 75 EUR pro angefangenen Tag. Dies gilt bis zu einer Obergrenze von 750 EUR. SIMMEL behält sich das Recht vor, zusätzlich etwaig erforderliche Auslagen im Zusammenhang mit der Beitreibung der Vertragsstrafe geltend zu machen.

2.5 Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wird aufgrund der erschwerten Identitätsermittlung und Beitreibbarkeit der verwirkten Vertragsstrafe ein zusätzlich anfallender Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt, allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 20 EUR.

2.6 Nach Abfrage der Halterdaten bei den Behörden wird dem Nutzer die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

3. Ermittlung der Parkdauer und Einhaltung der Vertrags- und Einstellbedingungen

3.1 Zur Ermittlung der Parkdauer und Kontrolle der Vertrags- und Einstellbedingungen wird das Kennzeichen des Fahrzeugs bei der Ein- und Ausfahrt mit Hilfe von kamerabasierten
Kennzeichenscannern erfasst und verarbeitet. Um nachzuvollziehen, ob das Fahrzeug vertragsgemäß abgestellt worden ist, überprüft das Kennzeichenerfassungssystem auch die Halteverbotszonen und die reservierten Stellplätze. Mit der Einfahrt stimmt der Nutzer der Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten zu.

3.2 Anhand der festgestellten Ein- und Ausfahrzeit wird die Parkdauer automatisiert festgestellt. Die zugrundegelegte Parkzeit des Nutzers beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeugs in die Parkeinrichtung und endet mit der Ausfahrt desselben.

4. Haftung

4.1 Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Auch die Versicherung des Fahrzeugs und dessen Inhalts ist Sache des Nutzers, Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung von Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber SIMMEL als auch gegenüber deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SIMMEL oder dessen zurechenbare Personen verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, sofern diese zumindest leicht fahrlässig verursacht wurden. SIMMEL haftet insbesondere nicht für die Entwendung, das Abhandenkommen des eingestellten Fahrzeugs oder etwaige, durch Dritte, verursachte Schäden am Fahrzeug.

4.2 Der Nutzer haftet insbesondere für Verunreinigungen (bspw. durch Öl oder Benzin sowie Bremsspuren) der Parkeinrichtung sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Parkeinrichtung oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder ihm zurechenbare Dritte schuldhaft (mindestens fahrlässig) verursacht werden. Eingetretene Schäden sind SIMMEL unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

Hinweise zum Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
SIMMEL Parken, Chemnitzer Straße 105, 09224 Chemnitz, parken@simmel.de, www.parken.simmel.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die kamerabasierte Datenverarbeitung dient der Ermittlung von Verstößen gegen die Höchstparkdauer und der Bewirtschaftung des Parkraums. Rechtsgrundlage ist die Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs, 1 lit. f. DSGVO.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden

Mit der Datenverarbeitung wird die Einhaltung der Vertrags- und Einstellbedingungen kontrolliert, insbesondere um einer Zweckentfremdung der Parkfläche durch Dauer und Falschparker vorzubeugen. Dadurch soll ausreichend Parkraum für Kunden freigehalten und das Hausrecht durchgesetzt werden (§993 BGB). Daneben dient die Datenverarbei- tung der Analyse und Optimierung der Parkraumsituation.

Übermittlung der personenbezogenen Daten

Zu den oben genannten Zwecken werden die erhobenen Daten an Auftragsverarbeiter (z. B. Beschwerdemanagement), Inkassobüros, Rechtsanwälte, Gerichte und Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereichs (vor allem Kennzeichenauskunft) übermittelt.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Verarbeitung der erhobenen Daten ist zum Betrieb der Parkeinrichtung bzw. zur Kontrolle der Befolgung der aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen notwen- dig. Die Daten werden bei vertragskonformen Parkvorgängen unmittelbar nach Ver- arbeitung (binnen 48 Stunden), bei erforderlicher Nachverfolgung von Verstoßen gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen und etwaiger Geltendmachung/Abwehr von Rechtsansprüchen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Hinweis auf die Rechte der Betroffenen

Nutzer haben gegenüber SIMMEL das Recht auf Auskunft, Berichtigung, ggf. Vervoll- ständigung, Einschränkung, Löschung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 ff. DS-GVO. Eine erteilte Ein- willigung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Jeder Nutzer hat das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Diesbezügliche Anfragen können, mit Ausnahme der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, an SIMMEL gewendet oder direkt an den Datenschutzbeauftragten (parken@simmel.de) gestellt werden.

Weitere Informationen gemäß Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter
www.simmel.de